Projekt für größere Reparaturen eines Kommunikationszentrumsgebäudes, Standardprojekt VII-050-3

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Standardausführung des Kommunikationszentrums VII-050-3

Grundpreis mit Mehrwertsteuer
Reduzierter Preis
Preis $2,000.00
Rabatt
Preis $2,000.00
Index: 12062300
Dokumentation: Entwurf, Arbeitsdokumentation inklusive Kostenvoranschläge
Abschnitte: alle Abschnitte
Datenvolumen: 680 МБ
Datei Format: * .pdf
Entwurfs- und Arbeitsdokumentation einschließlich Kostenvoranschlag für eine umfassende Überholung eines Kommunikationszentrums, Standardprojekt VII-050-3
Technische und wirtschaftliche Indikatoren.
Gegenstand der Großreparatur ist ein Nichtwohngebäude eines Postdienstleistungszentrums mit einer Gesamtfläche von 2407,7 m2
Klimaregion - I, Unterbezirk Iв
Der Standardwert des Winddrucks beträgt 38 kg/m² (Windregion III).
Standardgewicht der Schneedecke: 120 kg/m²
Geschätzte Wintertemperatur - (-29° C)

Allgemeine Informationen.

Die Entwurfs- und Arbeitsdokumentation für die Sanierung der Nichtwohngebäude der Post wurde gemäß den Entwurfsstandards erstellt. Ziel der Sanierung ist es, den Innenraum der Räumlichkeiten entsprechend den Anforderungen für den Betrieb von Postämtern zu verändern. Das Projekt ist für Arbeiten bei positiven Temperaturen ausgelegt. Die Arbeiten werden gemäß SP 70.13330.2012 durchgeführt. Berücksichtigen Sie bei Arbeiten im Winter den entsprechenden Abschnitt von SP 70.13330.2012. Die herkömmliche Marke von 0.000 wird als Marke des sauberen Bodens im Kundenzimmer angesehen, siehe. Blatt 2. Liste der Arten von Arbeiten, für die Inspektionsberichte für verdeckte Arbeiten erstellt werden müssen: Installation eines Fundaments für Böden; Grundierung und Antiseptikum; Anordnung von Trennrahmen; Installation von abgehängten Deckenrahmen; Schalldämmung, Abdichtungsgerät; Einbau von Jumpern in Öffnungen (Kassenraum); Verputzen, Nivellieren von Wänden. Maßnahmen zur Gewährleistung des Lärmschutzes: Alle Türen sind mit Dichtungen in den Nischen ausgestattet. Alle Fenster sind mit Doppelkammer-Doppelverglasung mit einer Glasstärke von mindestens 4 mm, Dichtungen und einer Feststellvorrichtung ausgestattet, die einen dichten Verschluss der Fensterflügel gewährleistet. Als Ausbaumaterialien werden beim Bau ausschließlich nicht brennbare (NG) und schwer entflammbare (G1) Materialien mit entsprechenden Zertifikaten verwendet. Brandschutzmaßnahmen bei Bauarbeiten: Die Auflagen zur sicheren Evakuierung von Personen aus dem Gebäude dürfen nicht verletzt werden. Die Zusammensetzung und Verdünnung von Lacken und Farben muss in isolierten Räumen erfolgen, in den Bereichen, in denen sich vorhandene Absauganlagen befinden. Auf den Boden verschüttete Farben und Lösungsmittel sollten sofort mit Sägemehl, Wasser usw. entfernt werden. Das Waschen von Böden, Wänden und Geräten mit brennbaren Lösungsmitteln ist verboten. Für alle Arten von Heißarbeiten ist die Erteilung einer Arbeitserlaubnis erforderlich, um zu verhindern, dass heiße Metallpartikel auf andere Materialien gelangen. Außerdem müssen die Produkte mit nicht brennbaren Materialien abgedeckt werden und die Orte, an denen Heißarbeiten durchgeführt werden, müssen geräumt werden von brennbaren Stoffen und Materialien. Nach Abschluss der Arbeiten muss die elektrische Beleuchtung ausgeschaltet und das Stromnetz spannungsfrei geschaltet werden; es ist erforderlich, einen Verantwortlichen für den Brandschutzzustand der Anlage zu benennen. Brennbare Abfälle und Bauschutt sollten in speziellen Behältern gesammelt und regelmäßig entfernt werden. Die Baustelle muss mit Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sein. Das Rauchen ist nur in speziell dafür vorgesehenen und ausgestatteten Bereichen gestattet. Die für den brandschutztechnischen Zustand der Anlage verantwortliche Person ist verpflichtet, täglich Anweisungen zu erteilen und diese im Logbuch festzuhalten. Die Lagerung von Endbearbeitungs- und Verbrauchsmaterialien sollte in speziell dafür vorgesehenen Bereichen erfolgen. Bei Arbeiten an elektrischen Leitungen muss das Stromnetz spannungsfrei sein. Der Anschluss des Elektrowerkzeugs muss den Anforderungen der Betriebsordnung für Elektroinstallationen entsprechen. Jeder Mitarbeiter, der einen Brand entdeckt, ist verpflichtet, die Stadtfeuerwehr telefonisch zu benachrichtigen.

Genehmigung

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