Projekt eines 18-stöckigen Wohnkomplexes

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Projekt eines 18-stöckigen Wohnkomplexes

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Index: 54.160.202
Dokumentation: Projektdokumentation einschließlich Schätzungen und Ergebnissen technischer Untersuchungen
Abschnitte: alle Abschnitte
Datenvolumen: 546 МБ
Datei Format: editierbare Formate
Expertenmeinung: ein positives
Entwurfsdokumentation, einschließlich Schätzungen und Ergebnisse von Ingenieurgutachten für den Bau von Wohngebäuden, Gebäuden 3.2.1, 3.2.2-3.2.6 und 3.2.7.

Architektonische und raumplanerische Lösungen

Wohnen 3.2.7. Architektonische Lösungen. Architektur- und Bauakustik. Volumen-räumliche Lösung. Die Lage des Gebäudekomplexes auf dem Gesamtplan, seine raumplanerische Lösung und die Anzahl der Stockwerke wurden auf der Grundlage des Entwurfs des Grundrisses von Block 20 des YuZHR, der Sonneneinstrahlungs- und Lichtverhältnisse der Wohnungen und anderer Einschränkungen entwickelt die Nutzung des Territoriums. Drei Wohngebäude (Gebäude Nr. 3.2.1, 3.2.2-6, 3.2.7) sind als ein einziger Komplex im nordöstlichen Teil des Grundstücks Nr. 1, Block Nr. 20 SWCH geplant. Alle drei Gebäude bilden zusammen eine lineare symmetrische Komposition entlang der blockinternen Passage, zu der ihre Hauptfassaden ausgerichtet sind und den Hofraum, der zwei vorschulische Bildungseinrichtungen mit jeweils 220 Sitzplätzen beherbergt, von den Gemeinschaftsbereichen des Blocks trennen. Das Gebäude Nr. 3.2.7 stellt den rechten Flügel dieser Wohngebäudegruppe dar. Die Anzahl der Gebäudegeschosse richtet sich nach den Gestaltungsmerkmalen der Gebäude, den Bedingungen für das maximal Mögliche, gemäß dem Planungsentwurf für Block 20 , Bebauungsdichte und beträgt 18 Stockwerke, unter Berücksichtigung des oberen Technikgeschosses (Dachgeschoss). Der Gebäudekomplex weist eine ausgeprägte Fassadengestaltung mit abwechselnden Wandebenen mit verglasten Loggien auf. Die symmetrische Hauptfassade der Gebäude ist nach Südosten zu den öffentlichen Gebäuden des Blocks hin geöffnet und bildet als Teil der Bebauungsfront eine eigenständige Komposition der innerblockige Durchgang. Fassadenlösungen. Die Lösung für die Fassaden des Gebäudes 3.2.7 wird durch die volumetrisch-räumliche Lösung bestimmt. Die Außenwände von Wohngebäuden, Gebäude 3.2.7, bestehen aus lackierten Stahlbetonplatten. Die Wände des Erdgeschosses sind mit Kunststein „Polar“ verkleidet. Bei der Gestaltung der Fassaden wurden verglaste Balkone und Loggien der Wohnungen genutzt. Die Fassadenplatten sind in drei Braun-Grau-Tönen gestrichen. Der Hauptfarbton ist helles Ocker. Die unteren Etagen (2-5) sind in dunkleren Farbtönen dieser Farbe gestrichen. Die Treppen- und Aufzugseinheiten sind mit vertikalen Akzenten farblich hervorgehoben und geben den Grundrhythmus der Fassadengliederung vor. Die Umzäunung verglaster Loggien besteht aus weiß gestrichenen Kunststofffensterblöcken in Kombination mit undurchsichtigen, weiß oder ziegelrot gestrichenen Teilen der Umzäunung. Planungsentscheidungen. Das Gebäude Nr. 3.2.7 ist gegliedert und besteht aus 2 Wohnteilen. Im Keller und im ersten Stock der Wohnblöcke befinden sich: Keller – Technikräume und Abfallsammelkammern. Erster Stock – 1. Treppen- und Aufzugseinheiten des Wohnteils des Gebäudes, mit Eingängen vom Innenhof des Wohngebäudes. 2. Räumlichkeiten der Eingangsgruppe des Wohnteils. 3. Elektrische Schalttafeln: Unter Berücksichtigung der strukturellen Gestaltung des Gebäudes, das aus Standardplattenprodukten besteht, die von einem Stahlbetonwerk hergestellt werden, ist der elektrische Schalttafelraum strukturell getrennt, wobei die Organisation von Technikräumen, Ziegelwänden und Doppeldecken gewährleistet ist, dass dies nicht der Fall ist -Angrenzend an Wohnwohnungen. 4. Unmittelbar an den Eingängen zum Wohnteil des Gebäudes befinden sich in jedem Abschnitt Diensträume mit Sanitäranlagen und Lagerräume für Reinigungsgeräte. 5. Wohnräume, darunter zwei Zweizimmerwohnungen, angepasst für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Der Bau von Vordächern mit Rampen (8 % Gefälle) und geräumigen Vorräumen gewährleistet einen ungehinderten Zugang zum Gebäude für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Im Gebäude 3.2.7 sieht das Projekt entsprechend der Entwurfsaufgabe Wohnungen unterschiedlicher Zusammensetzung (1-3 Zimmer) und Fläche vor, je nach den Bedingungen für deren Belegung durch eine Familie. darunter: 1-Zimmer-Wohnungen mit einer Gesamtfläche ohne Sommerräume bis zu 42 m2; 2-Zimmer-Wohnungen mit einer Gesamtfläche ohne Sommerräume bis zu 63 m2; 3-Zimmer-Wohnungen Typ B – Gesamtfläche ohne Sommerräume bis zu 99 m2. Die Räumlichkeiten der Wohnungen sind zoniert mit der Zuweisung von Bereichen zur Tagesnutzung – Flure, Wohnzimmer, Küchen und Schlafbereiche mit angrenzendem Bad und Bad. In Einzimmerwohnungen ist ein kombiniertes Badezimmer vorhanden, in anderen Wohnungstypen ein separates. Die Fläche der Räumlichkeiten in Wohnungen beträgt mindestens: Wohnfläche (Zimmer) in einer Einzimmerwohnung – 14 m2, gemeinsame Wohnfläche in Wohnungen mit zwei oder mehr Zimmern – 16 m2, Schlafzimmer – 8 m2 ( 10 m2 für zwei Personen); Küchen - 8 m2. Die Höhe (vom Boden bis zur Decke) der Wohnbereiche und Küchen beträgt 2,76 m. Sämtliche Wohn- und Schlafräume in allen Wohnungen sind als unpassierbar ausgelegt. Alle Wohnungen mit einer Geschosshöhe über 15 m verfügen über Sommerräume – Loggien oder Balkone mit Feuerklärgruben. Den Wohnungen in den unteren Etagen werden entsprechend den architektonischen Lösungen der Gebäudefassade Sommerräume zur Verfügung gestellt.

Wohnen 3.2.1. Architektonische Lösungen. Architektur- und Bauakustik. Volumen-räumliche Lösung. Die Lage des Gebäudekomplexes auf dem Gesamtplan, seine raumplanerische Lösung und die Anzahl der Stockwerke wurden auf der Grundlage des Entwurfs des Grundrisses von Block 20 des YuZHR, der Sonneneinstrahlungs- und Lichtverhältnisse der Wohnungen und anderer Einschränkungen entwickelt die Nutzung des Territoriums. Drei Wohngebäude (Gebäude Nr. 3.2.1, 3.2.2-6, 3.2.7) sind als ein einziger Komplex im nordöstlichen Teil des Grundstücks Nr. 1, Block Nr. 20 SWCH geplant. Alle drei Gebäude bilden zusammen eine lineare symmetrische Komposition entlang der blockinternen Passage, zu der ihre Hauptfassaden ausgerichtet sind und den Hofraum, der zwei vorschulische Bildungseinrichtungen mit jeweils 220 Sitzplätzen beherbergt, von den Gemeinschaftsbereichen des Blocks trennen. Das Gebäude Nr. 3.2.1 stellt den linken Flügel dieser Wohngebäudegruppe dar. Die Anzahl der Gebäudegeschosse richtet sich nach den Gestaltungsmerkmalen der Gebäude, den Bedingungen für das maximal Mögliche, gemäß dem Planungsentwurf für Block 20 , Bebauungsdichte und beträgt 18 Stockwerke, unter Berücksichtigung des oberen Technikgeschosses (Dachgeschoss). Der Gebäudekomplex verfügt über eine ausgereifte Fassadengestaltung mit wechselnden Wandflächen mit verglasten Loggien. Die symmetrische Hauptfassade des Gebäudes ist nach Südosten zu den öffentlichen Gebäuden des Blocks ausgerichtet und bildet als Teil der Erschließungsfront der blockinternen Passage eine eigenständige Komposition. Fassadenlösungen. Die Lösung für die Fassaden des Gebäudes 3.2.1 wird durch die volumetrisch-räumliche Lösung bestimmt. Die Außenwände von Wohngebäuden, Gebäude 3.2.1, bestehen aus lackierten Stahlbetonplatten. Die Wände des Erdgeschosses sind mit Kunststein „Polar“ verkleidet. Bei der Gestaltung der Fassaden wurden verglaste Balkone und Loggien der Wohnungen genutzt. Die Fassadenplatten sind in drei Braun-Grau-Tönen gestrichen. Der Hauptfarbton ist helles Ocker. Die unteren Etagen (2-5) sind in dunkleren Farbtönen dieser Farbe gestrichen. Die Treppen- und Aufzugseinheiten sind mit vertikalen Akzenten farblich hervorgehoben und geben den Grundrhythmus der Fassadengliederung vor. Die Umzäunung verglaster Loggien besteht aus individuell gefertigtem Metall-Kunststoff mit Einfachverglasung, weiß lackiert in Kombination mit undurchsichtigen Teilen der Umzäunung, weiß oder ziegelrot lackiert. Planungsentscheidungen. Das Gebäude Nr. 3.2.1 ist gegliedert und besteht aus 2 Wohnteilen. Im Keller und im ersten Stock der Wohnblöcke befinden sich: Keller – Technikräume und Abfallsammelkammern. Erster Stock – 1. Treppen- und Aufzugseinheiten des Wohnteils des Gebäudes, mit Eingängen vom Innenhof des Wohngebäudes. 2. Räumlichkeiten der Eingangsgruppe des Wohnteils. 3. Elektrische Schalttafeln: Unter Berücksichtigung der strukturellen Gestaltung des Gebäudes, das aus Standardplattenprodukten besteht, die von einem Stahlbetonwerk hergestellt werden, ist der elektrische Schalttafelraum strukturell getrennt, wobei die Organisation von Technikräumen, Ziegelwänden und Doppeldecken gewährleistet ist, dass dies nicht der Fall ist -Angrenzend an Wohnwohnungen. 4. Unmittelbar an den Eingängen zum Wohnteil des Gebäudes befinden sich in jedem Abschnitt Diensträume mit Sanitäranlagen und Lagerräume für Reinigungsgeräte. 5. Wohnräume, darunter zwei Zweizimmerwohnungen, angepasst für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Der Bau von Vordächern mit Rampen (8 % Gefälle) und geräumigen Vorräumen gewährleistet einen ungehinderten Zugang zum Gebäude für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Im Gebäude 3.2.1 sieht das Projekt entsprechend dem Entwurfsauftrag Wohnungen unterschiedlicher Zusammensetzung (1-3 Zimmer) und Fläche vor, je nach den Bedingungen für deren Belegung durch eine Familie. darunter: 1-Zimmer-Wohnungen mit einer Gesamtfläche ohne Sommerräume bis zu 42 m2; 2-Zimmer-Wohnungen mit einer Gesamtfläche ohne Sommerräume bis zu 63 m2; 3-Zimmer-Wohnungen Typ B – Gesamtfläche ohne Sommerräume bis zu 99 m2. Die Räumlichkeiten der Wohnungen sind zoniert mit der Zuweisung von Bereichen zur Tagesnutzung – Flure, Wohnzimmer, Küchen und Schlafbereiche mit angrenzendem Bad und Bad. In Einzimmerwohnungen ist ein kombiniertes Badezimmer vorhanden, in anderen Wohnungstypen ein separates. Die Fläche der Räumlichkeiten in Wohnungen beträgt mindestens: Wohnfläche (Zimmer) in einer Einzimmerwohnung – 14 m2, gemeinsame Wohnfläche in Wohnungen mit zwei oder mehr Zimmern – 16 m2, Schlafzimmer – 8 m2 ( 10 m2 für zwei Personen); Küchen - 8 m2. Die Höhe (vom Boden bis zur Decke) der Wohnräume und Küchen beträgt 2,76 m. Sämtliche Wohn- und Schlafräume in allen Wohnungen sind als unpassierbar ausgelegt. Alle Wohnungen mit einer Geschosshöhe über 15 m verfügen über Sommerräume – Loggien oder Balkone mit Feuerklärgruben. Den Wohnungen in den unteren Etagen werden entsprechend den architektonischen Lösungen der Gebäudefassade Sommerräume zur Verfügung gestellt.

Gehäuse 3.2.2-6. Architektonische Lösungen. Architektur- und Bauakustik. Volumen-räumliche Lösung. Die Lage des Gebäudekomplexes auf dem Gesamtplan, seine raumplanerische Lösung und die Anzahl der Stockwerke wurden auf der Grundlage des Entwurfs des Grundrisses von Block 20 des YuZHR, der Sonneneinstrahlungs- und Lichtverhältnisse der Wohnungen und anderer Einschränkungen entwickelt die Nutzung des Territoriums. Drei Wohngebäude (Gebäude Nr. 3.2.1, 3.2.2-6, 3.2.7) sind als ein einziger Komplex im nordöstlichen Teil des Grundstücks Nr. 1, Block Nr. 20 SWCH geplant. Alle drei Gebäude bilden zusammen eine lineare symmetrische Komposition entlang der blockinternen Passage, zu der ihre Hauptfassaden ausgerichtet sind und den Hofraum, der zwei vorschulische Bildungseinrichtungen mit jeweils 220 Sitzplätzen beherbergt, von den Gemeinschaftsbereichen des Blocks trennen. Das Gebäude Nr. 3.2.2-6 stellt das zentrale Gebäude dieser Gruppe von Wohngebäuden dar. Die Anzahl der Gebäudegeschosse richtet sich nach den Gestaltungsmerkmalen der Gebäude, den Bedingungen für das maximal Mögliche, gemäß dem Planungsentwurf für Block 20, Bebauungsdichte und 18 Stockwerke, unter Berücksichtigung des oberen Technikgeschosses (Dachgeschoss). Der Gebäudekomplex weist eine ausgeprägte Fassadengestaltung mit abwechselnden Wandebenen mit verglasten Loggien auf. Die symmetrische Hauptfassade der Gebäude ist nach Südosten zu den öffentlichen Gebäuden des Blocks hin geöffnet und bildet als Teil der Bebauungsfront eine eigenständige Komposition der innerblockige Durchgang. Fassadenlösungen. Die Lösung für die Fassaden des Gebäudes 3.2.2-6 wird durch die volumetrisch-räumliche Lösung bestimmt. Die Außenwände von Wohngebäuden, Gebäude 3.2.2-6 bestehen aus lackierten Stahlbetonplatten. Der Keller des Gebäudes ist mit Kunststein „Polar“ ausgekleidet. Bei der Gestaltung der Fassaden wurden verglaste Balkone und Loggien der Wohnungen genutzt. Die Fassadenplatten sind in drei Braun-Grau-Tönen gestrichen. Der Hauptfarbton ist helles Ocker. Die unteren Etagen (2-5) sind in dunkleren Farbtönen dieser Farbe gestrichen. Die Treppen- und Aufzugseinheiten sind mit vertikalen Akzenten farblich hervorgehoben und geben den Grundrhythmus der Fassadengliederung vor. Die Umzäunung verglaster Loggien besteht aus weiß gestrichenen Kunststofffensterblöcken in Kombination mit undurchsichtigen, weiß oder ziegelrot gestrichenen Teilen der Umzäunung. Planungsentscheidungen. Das Gebäude Nr. 3.2.2-6 ist abschnittsweise aufgebaut und besteht aus 3 Blöcken. Die beiden äußeren Blöcke bestehen aus jeweils 2 Abschnitten, der mittlere Block umfasst einen Wohnabschnitt. Im Keller und im ersten Stock der Wohnblöcke befinden sich: Keller – Technikräume und Abfallsammelkammern. Erster Stock – 1. Treppen- und Aufzugseinheiten des Wohnteils des Gebäudes, mit Eingängen vom Innenhof des Wohngebäudes. 2. Räumlichkeiten der Eingangsgruppe des Wohnteils. 3. Elektrische Schalttafeln: Unter Berücksichtigung der strukturellen Gestaltung des Gebäudes, das aus Standardplattenprodukten besteht, die von einem Stahlbetonwerk hergestellt werden, ist der elektrische Schalttafelraum strukturell getrennt, wobei die Organisation von Technikräumen, Ziegelwänden und Doppeldecken gewährleistet ist, dass dies nicht der Fall ist -Angrenzend an Wohnwohnungen. 4. Unmittelbar an den Eingängen zum Wohnteil des Gebäudes befinden sich in jedem Abschnitt Diensträume mit Sanitäranlagen und Lagerräume für Reinigungsgeräte. 5. Wohnräume, darunter zwei Zweizimmerwohnungen, angepasst für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Der Bau von Vordächern mit Rampen (8 % Gefälle) und geräumigen Vorräumen gewährleistet einen ungehinderten Zugang zum Gebäude für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Im Gebäude 3.2.2-6 sieht das Projekt entsprechend dem Entwurfsauftrag Wohnungen unterschiedlicher Zusammensetzung (1-3 Zimmer) und Fläche vor, je nach den Bedingungen für deren Belegung durch eine Familie. darunter: 1-Zimmer-Wohnungen mit einer Gesamtfläche ohne Sommerräume bis zu 42 m2; 2-Zimmer-Wohnungen mit einer Gesamtfläche ohne Sommerräume bis zu 63 m2; 3-Zimmer-Wohnungen Typ B – Gesamtfläche ohne Sommerräume bis zu 99 m2. Die Räumlichkeiten der Wohnungen sind zoniert mit der Zuweisung von Bereichen zur Tagesnutzung – Flure, Wohnzimmer, Küchen und Schlafbereiche mit angrenzendem Bad und Bad. In Einzimmerwohnungen ist ein kombiniertes Badezimmer vorhanden, in anderen Wohnungstypen ein separates. Die Fläche der Räumlichkeiten in Wohnungen beträgt mindestens: Wohnfläche (Zimmer) in einer Einzimmerwohnung – 14 m2, gemeinsame Wohnfläche in Wohnungen mit zwei oder mehr Zimmern – 16 m2, Schlafzimmer – 8 m2 ( 10 m2 für zwei Personen); Küchen - 8 m2. Die Höhe (vom Boden bis zur Decke) der Wohnbereiche und Küchen beträgt 2,76 m. Sämtliche Wohn- und Schlafräume in allen Wohnungen sind als unpassierbar ausgelegt. Alle Wohnungen mit einer Geschosshöhe über 15 m verfügen über Sommerräume (Loggien oder Balkone) mit Brandklärgruben. Den Wohnungen in den unteren Etagen werden entsprechend den architektonischen Lösungen der Gebäudefassade Sommerräume zur Verfügung gestellt.

Tragwerks- und raumplanerische Lösungen

Der Grad der Verantwortung der Gebäude der Wohnanlage ist normal. Der konstruktive Aufbau der Gebäude erfolgt in Kreuzmauerbauweise. Das Gehäuse 3.2.2-3.2.6 ist durch Sedimentflöze in drei Blöcke unterteilt. Die Konstruktionen des Untergeschosses und des 1. Obergeschosses bestehen aus monolithischem Stahlbeton. Co Die 2. Etage des Gebäudes besteht aus vorgefertigten Stahlbetonprodukten individueller Herstellung. Alle Wände des Kellers und des ersten Stockwerks bestehen aus monolithischem Stahlbeton mit einer Dicke von 180 mm und bestehen aus B30-Beton. B25. Die Außenwände des Kellers verfügen über Isolierung, Abdichtung und eine Schutzwand aus Beton, im Keller – mit Verkleidung. Die Innenwände ab dem zweiten Obergeschoss bestehen aus vorgefertigten Stahlbetonplatten aus Beton B15÷B22,5 mit einer Dicke von 180 mm. Nicht tragende Außenwände des Erdgeschosses sind dreischichtige Stahlbetonplatten mit einer Dicke von 350 mm. Die Außenwände ab dem zweiten Obergeschoss bestehen aus dreischichtigen Stahlbetonplatten: nicht tragend – 350 mm dick; tragende Endwände – 420 mm dick, aus Beton B15÷B22,5, F75, mit einer Mittelschicht aus Polystyrolschaum-Isolierung mit einer Dichte von 50 kg/m3, 200 mm dick. Die Fugen der Platten werden geschlossen und mit Mastix unter Verwendung von Dichtungen abgedichtet. Die Wandpaneele werden mit Stahlbindern an den Tragkonstruktionen des Gebäudes befestigt. Die Decken über dem Keller und über dem ersten Obergeschoss bestehen aus monolithischen Stahlbetonplatten mit einer Dicke von 160 mm aus Beton B25. Die Böden der darüber liegenden Geschosse bestehen aus vorgefertigten Stahlbeton-Flachdecken mit einer Stärke von 160 mm aus B15-Beton. Die Platten der Loggien und Balkone bestehen aus vorgefertigten Stahlbetonplatten mit einer Dicke von 160 mm aus Beton B22,5, F75 und werden von freitragenden Auslässen aus tragenden Innenwandpaneelen getragen. Die Verbindung zwischen tragenden Wandelementen und Bodenplatten ist eine Plattformfuge mit Kraftübertragung über die Bodenplatte auf den darunter liegenden Boden. Alle vorgefertigten Konstruktionen werden durch Schweißen miteinander verbunden. Aufzugsschächte, Lüftungsgeräte, Sanitärkabinen und Stürze bestehen aus vorgefertigtem Stahlbeton. Elemente der Treppe sind vorgefertigte Marschplattformen aus Stahlbeton. Die räumliche Steifigkeit und Stabilität der Gebäude wird durch die Fugenarbeit der Quer- und Längswände in Kombination mit den Bodenscheiben gewährleistet. Alle von Concrete Products - 1 hergestellten Fertigelemente entsprechen den Belastungen eines einzelnen Hauses. Die statische Berechnung der tragenden Strukturen des Gebäudes wurde mit dem Programm „Structure CAD“ gemäß SP 52-103-2007 und STO 36554501-006-2006 durchgeführt. Die horizontale Bewegung der Oberseite beträgt 1,3 cm, die Beschleunigung der Vibrationen von Gebäudestrukturen, die bei Pulsation des Winddrucks mit hoher Geschwindigkeit auftreten, beträgt 0,06 m/s2, was die maximal zulässigen Werte nicht überschreitet. Die Fundamente der Gebäude sind monolithische Stahlbetonstreifenroste mit einer Höhe von 650 mm auf einer Pfahlgründung. Das Gittermaterial ist Beton der Klasse B30, F150, W8, Bewehrungsklasse 500C. Pfähle – gerammter, vorgefertigter Stahlbeton, Querschnitt 35 x 35 cm, hergestellt aus Beton B30, F150, W8. Die Länge der Pfähle richtet sich nach der Tiefe der tragenden Bodenschicht und beträgt: Körper 3.2.1. – 15 m; Körper 3.2.7. – 17 m; Körper 3.2.2-3.2.6 – 16-17 m. Die absolute Höhe der Pfahlsohle beträgt von minus 13,35 m bis minus 15,25 m. Die Verbindung der Pfähle ist geschweißt, die Einbettung der Pfähle in das Gitter ist starr. Die Basis der Pfähle besteht aus festem, schluffigem Ton mit einem Gesamtverformungsmodul E = 170 kg/s.

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